Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Grundsätze gelten, wenn wir für deine Organisation einen Podcast produzieren:

1. Grundsatz

1.1. Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den in der Offertenstellung zwischen der Podcastschmiede AG (nachfolgend “Podcastschmiede”) und der Kundin vereinbarten Leistungen und ersetzen alle früheren Versionen.

1.2. Die Podcastschmiede konzipiert im Auftrag der Kundin die vereinbarten Formate und realisiert die entsprechenden Mediendateien gemäss der Offerte und der in diesem Zusammenhang erfolgten schriftlichen Kommunikation. Die Podcastschmiede führt ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig aus.

2. Durchführung und Erfüllung

2.1. Die Podcastschmiede ist frei in der Wahl der Mittel und Personen, um die in der Offerte umschriebenen Aufgaben zu erfüllen.

2.2. Soweit die Podcastschmiede für die Kundin Werke herstellt oder herstellen lässt, gewährleistet sie das mängelfreie Arbeitsergebnis.

2.3. Allfällige Mängel sind durch die Kundin unverzüglich geltend zu machen. Der Podcastschmiede und den beigezogenen Dritten wird im Falle einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung eingeräumt.

2.4. Gegenüber Dritten handelt die Podcastschmiede im Zusammenhang mit den in der Offerte zu erfüllenden Leistungen stellvertretend im Namen und auf Rechnung der Kundin.

2.5. Bei von der Podcastschmiede geschaffenen Werken wie z.B. Konzepten, Audio- oder Videodateien etc. sind, sofern nicht anders in der Offerte oder schriftlich vereinbart, maximal 3 Nachbesserungen möglich. In jedem Fall behält sich die Podcastschmiede bei übermässigem Aufwand (widersprüchlichen Änderungswünschen etc.) nach Ankündigung das Recht vor, zusätzlich 10% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

3. Verbindlicher Zeitplan

3.1. Zu Projektbeginn vereinbart die Podcastschmiede mit der Kundin einen groben Zeitplan mit datierten Meilensteinen. Die Podcastschmiede sichert der Kundin die vereinbarten Zeitfenster zu. Kundin und Podcastschmiede informieren sich gegenseitig frühzeitig über allfällige Verschiebungen. Hält sich die Kundin nicht an die vereinbarten Zeitfenster (z.B. verspätetes Feedback), kann die Podcastschmiede nicht garantieren, dass die Arbeiten zu einem anderen als dem vereinbarten Zeitpunkt rasch umgesetzt werden können.

4. Vergütung & Rechnungsstellung

4.1. Ohne anderslautende Regelung in der Offerte sind in der Vergütung sämtliche Auslagen der Podcastschmiede, insbesondere sämtliche Reisespesen, Materialkosten etc., inbegriffen. In der Vergütung inbegriffen ist zudem die Abgeltung für die Nutzungsrechte gemäss Ziff. 7 dieses Rahmenvertrags. Es ist keine weitere Entschädigung geschuldet.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, stellt die Podcastschmiede die Hälfte des Projekt-Gesamtbetrags zu Beginn der Arbeit in Rechnung, die andere Hälfte nach Abschluss. Bei einer Jahresproduktion können auch mehr als zwei Zahlungstranchen vereinbart werden. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

4.3. Bei einer Überschreitung des budgetierten Stundenaufwandes seitens der Podcastschmiede informiert letztere die Kundin frühzeitig über die voraussichtlich anfallende Mehrarbeit und Kosten.

5. Annulation einer Bestellung

5.1. Die Kundin hat das Recht, jederzeit von einer Bestellung zurückzutreten. Bei einem Rücktritt vergütet die Kundin der Podcastschmiede die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Arbeiten sowie die in guten Treuen gemachten, belegten Aufwendungen. Die Rechte an den bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erstellten Arbeitsergebnissen stehen der Kundin gemäss Ziff. 7 dieses Rahmenvertrags zu.

6. Haftung/Gewährleistung/Abnahme der Arbeitsergebnisse

6.1. Die Podcastschmiede haftet bei der Ausführung allgemein für vorsätzliches sowie für grob fahrlässiges Handeln. Sie ist zusätzlich dafür verantwortlich, dass die produzierten Mediendateien und deren bestimmungsgemässe Verwendung durch die Kundin keine Rechte von Dritten, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Lauterkeitsrechte, verletzen.

6.2. Die Podcastschmiede legt die bestellten Mediendateien unmittelbar nach Abschluss der Produktion der Kundin zur Prüfung und zwecks Abnahme vor.

7. Übertragung/Lizenzierung der Immaterialgüterrechte

7.1. Die Kundin anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Podcastschmiede, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Podcastschmiede geschaffenen Leistungen (z.B. Konzepte, Formate, Audio- und Videodateien oder Social-Media-Inhalte). Bei Bezahlung des vollständigen Honorars tritt die Podcastschmiede die Schutzrechte am geistigen Eigentum an den geschaffenen Kommunikationsmitteln an die Kundin ab.

7.2. Sofern die Podcastschmiede für die Erfüllung des Auftrags Leistungen Dritter beansprucht (Fremdleistungen) oder diese in ihre Arbeit oder die Arbeitsergebnisse integriert, so stellt sie sicher, dass diese Fremdleistungen der in diesem Artikel geregelten Lizenzierung der Immaterialgüterrechte nicht entgegenstehen.

7.3. Die Podcastschmiede ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu nutzen und publik zu machen, dass sie diese Produktion verantwortet hat. Dazu darf sie Namen und Logo der Kundin auf ihrer Website aufführen sowie die Audioinhalte, sofern diese über öffentlich zugängliche Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts verbreitet werden, auf ihrer Website einbetten.

7.4. Die Podcastschmiede wird im fertigen Produkt als Urheberin genannt, falls beide Parteien einwilligen.

7.5. Die Podcastschmiede darf das fertige Produkt nach schriftlicher Einwilligung der Kundin bei Wettbewerben einreichen. Das Einverständnis der Kundin darf nicht unbillig verweigert werden. Allfällige Preisgelder teilen sich Kundin und Podcastschmiede hälftig.